Hochzeitspferde- Wedding horses

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Hochzeitspferde - Wedding horses
Hochzeitspferde - Wedding horses

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hochzeitspferde - Wedding horses, Inh. Gertrud Rückersberg, Von-Thünen-Str. 17, 59069 Hamm

Vermittlung von Pferden, Kutschen, Fahrern etc. für Hochzeiten und Events

 

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
 

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsbeziehungen (insbesondere Angebote, Lieferungen und Leistungen) von Hochzeitspferde - Wedding horses, nachfolgend als „Agentur“ bezeichnet. Der bzw. die Auftraggeber werden nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet.

(2) Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen  sind Bestandteil aller Verträge, welche die Agentur mit den Kunden über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn die Agentur ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Agentur auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(4) Vertragssprache ist Deutsch.

 

§ 2 Leistungen, Leistungsumfang, Vertragspartner
 

(1) Die Agentur vermittelt Leistungen Dritter für Hochzeiten und andere Veranstaltungen, insbesondere die Anmietung von Kutschen, Wagen, Pferden, Fahrern und Reitern, die Beauftragung von Fotografen und Mietverträge über Veranstaltungsräume.

(2) Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist die Beauftragung von Werkunternehmern und/oder Dienstleistern über einzelne Leistungen, die zum Hochzeitsfest oder der Veranstaltung des Kunden erbracht werden sollen. Soweit die Agentur dabei Verträge mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden.

(3) Vertragspartner des Kunden ist im Hinblick auf die vereinbarten Leistungen der jeweilige Werkunternehmern und/oder Dienstleister. Der Vertrag hinsichtlich Buchung und Durchführung der jeweiligen Leistung, des jeweiligen Werkes, des jeweiligen Ereignisses kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Werkunternehmern und/oder Dienstleister zustande. Für die Leistungen der Werkunternehmern und/oder Dienstleister hat die Agentur in keiner Weise einzustehen.

(4) Inhalt und Umfang der Leistungsverpflichtungen der Werkunternehmern und/oder Dienstleistern bestimmen sich nach dem aufgeführten Leistungsverzeichnis. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche oder zusätzlich oder vom Leistungsverzeichnis abweichende Leistungen, die auf Verlangen des Kunden durchgeführt werden sollen oder Mehraufwendungen, die bedingt durch unrichtige Angaben des Kunden erfolgt sind, sind Zusatzleistungen. Zusatzleistungen müssen separat schriftlich vereinbart werden und sind separat zu vergüten.

(5) Die Erfüllung der jeweils gebuchten Leistung als solche stellt keine Leistungspflicht der Agentur dar. Die Agentur ist lediglich Vermittlerin der von ihr angezeigten Leistungen, Werke, Ereignisse.

 

§ 3 Vertragsschluss
 

(1) Alle Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

(2) Durch Bestellung unserer Leistung über unser Auftragsformular macht der Kunde ein verbindliches Angebot. Wir können das Angebot innerhalb von zwei Werktagen annehmen. Wir werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die jedoch noch keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als von uns angenommen, sobald wir gegenüber dem Auftraggeber (per E-Mail oder Post) die Annahme erklären oder die Leistungserbringung beginnen.

(3) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Agentur und Kunde ist bei allen Vertragsschlüssen der geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der Agentur vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

(4) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der Agentur nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

 

§ 4 Kundeninformation: Speicherung Ihrer Auftragsdaten
 

Ihre Beauftragung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Auftrags, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Sie haben über unsere Internetseite jedoch keinen Zugriff auf Ihre vergangenen Bestellungen. Die AGB schicken wir Ihnen per E-Mail zu, Sie können die AGB aber auch jederzeit über unsere Webseite aufrufen. Wenn Sie die Leistungsbeschreibung auf unserer Internetseite für eigene Zwecke sichern möchten, können Sie zum Zeitpunkt der Bestellung z.B. einen Screenshot anfertigen oder alternativ die ganze Seite ausdrucken.

 

§ 5 Höhere Gewalt/ Witterung
 

(1) Die Agentur ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung
von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern auftreten.

(2) Die Agentur vermittelt u.a. Erlebnisse mit Mensch und Tier. Wir weisen darauf hin, dass dies unter anderem nicht planbare und einschätzbare Umstände in sich birgt. Bei Krankheitsfällen, tierärztliche Untersuchungen, ggf. erforderlichen Beschlagungen, Unfällen, technische Defekten oder Pannen ist der Werkunternehmern und/oder Dienstleister bzw. die Agentur berechtigt auf andere Kutschenmodelle, Pferde bzw. andere Vertragspartner zurückgreifen. Die Agentur bemüht sich für einen angemessenen Ersatz.

(3) Die Kutschfahrten finden relativ wetterunabhängig statt. Leichte Witterungseinflüsse beeinflussen die Buchung nicht. Regen wird durch ein Verdeck/Abdeckung vermieden.

(4) Bei extremen Temperaturen über 30 Grad, Sturm, Hagel, Gewitter und Blitzeis behalten sich die Werkunternehmer und/oder Dienstleister vor, die Fahrten und Veranstaltungen mit Tieren nicht durchzuführen bzw. abzubrechen.

 

§ 6 Pflichten des Kunden
 

(1) Der Kunde hat der Agentur alle für die Durchführung der zu vermittelnden Leistungen benötigten Informationen und Unterlagen vollständig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zur Erfüllung des Vertragszwecks zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere Informationen über Orte, Zeiten und Strecken.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur von allen Verpflichtungen und Verbindlichkeiten freizustellen, die sie in seinem Auftrag und mit seiner Zustimmung eingegangen ist.

 

§ 7 Beschreibungen von Leistungen der Werkunternehmers und Dienstleister
 

(1) Der Inhalt des Leistungsangebotes des Werkunternehmers und/oder Dienstleisters kann Änderungen unterliegen. Die Agentur bemüht sich, diese Änderungen in der allgemeinen Beschreibung des Leistungsangebotes der Werkunternehmer und/oder Dienstleister zu aktualisieren.

(2) Die im Zusammenhang mit den jeweiligen Leistungen, Werken und Ereignissen verwendeten Fotos dienen lediglich der Beschreibung der jeweiligen Leistung, des Werkes bzw. des Ereignisses. Die Abbildungen sind daher unverbindlich und können variieren.

 

§ 8 Zahlungsbedingungen
 

(1) Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur für die vertragsgegenständliche Leistungen eine Vergütung zu zahlen. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

(2) Die Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus).

(3) Nach erfolgter Auftragserteilung wird eine Vorschusszahlung auf die Vergütung des Werkunternehmers und/oder Dienstleisters fällig. Es sind -je nach Vereinbarung- bis zu 50 % der vertraglich vereinbarten Gesamtvergütung (Vergütung der Werkunternehmer und/oder Dienstleister) entsprechend des Angebotes fällig und innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug an die Agentur zahlbar. Die Vorschusszahlung wird bei Stornierung seitens des Auftraggebers nicht erstattet.
Die Agentur ist zum Geldempfang bevollmächtigt.
Der Restbetrag der vertraglich vereinbarten Gesamtvergütung wird am Tag der Leistungserbringung auf der Veranstaltung gegen Ausstellung einer Quittungin in bar an den Werkunternehmer und/oder Dienstleister oder spätestens 14 Tage vor dem Tag der Leistunserbringung per Banküberweisung gezahlt.

(4) Über die genauen Zahlungszeitpunkte wird die Agentur dem Kunden nach Auftragserteilung Informationen in einer Zahlungsanweisung oder Rechnung zusenden.

 

§ 9 Vertragslaufzeit/Kündigung/ Stornierung / Umbuchung / Schadensersatz
 

(1) Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch die Agentur und den Kunden in Kraft. Der Vertrag endet spätestens am ersten Tag nach der Hochzeit oder der Veranstaltung.

(2) Die Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn der Kunde nicht fristgemäß trotz einer Mahnung sowie einer weiteren Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung seiner Zahlungsverpflichtung an die Agentur oder den Werkunternehmer und/oder Dienstleister nachkommt.

(3) Der  geschlossene Vertrag bezieht sich auf eine beschriebene Dienstleistung, z.B. eine Kutschfahrt, zu einem fixen Termin und  Ort und steht in keinem Zusammenhang mit der  anschließenden Hochzeitsfeier / Feier / die Gästeliste (Gästeanzahl) oder anderen internen Gegebenheiten des Auftraggebers.
Somit ist im Falle einer Pandemie und den daraus resultierenden behördlichen oder gesetzlichen Einschränkungen, wie z.B. eine Feier mit reduzierter Gästeanzahl, Tragen von Mund- u. Nasenschutz, Abstandsregel, der Auftraggeber nicht zu einer kostenlosen Umbuchung oder Stornierung berechtigt.
Sofern eine gesetzliche oder behördlich angeordnete absolute Kontaktsperre besteht, kann eine kostenlose Umbuchung zu einem neuen Termin vereinbart werden. Der neu vereinbarte Termin darf maximal bis zum Ablauf des Folgejahres festgesetzt werden. Die gezahlte Vorschusszahlung wird dann auf den neuen vereinbarten Termin übertragen.
Sofern der Auftraggeber nach eigenem Willen umbuchen möchte, wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 250,00 € fällig.

(4) Im Falle einer Stornierung durch den Kunden gelten folgende Schadensersatzverpflichtungen seitens des Kunden: Soweit der Kunde bis 4 Wochen vor der Veranstaltung kündigt, sind 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung an die Agentur zu zahlen. Soweit die Kündigung mehr als 1 Woche vor der Veranstaltung erklärt wird, sind 75 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Soweit die Kündigung im Zeitraum zwischen dem festgelegten Veranstaltungsdatum und 1 Woche vor der Veranstaltung erfolgt, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars als Schadensersatz. Dem Kunden steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der Agentur bleibt es unbenommen, einen höheren Schadensbetrag nachzuweisen.

(5) Wird die Kündigung des Vertrages durch ein vertragswidriges Verhalten der Agentur veranlasst, ist diese zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Kunden durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entsteht.

 

§ 10 Haftungsbeschränkung

 

(1) Die Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für vertragswesentliche Pflichten und garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Zu den vertragswesentlichen Pflichten gehört insbesondere die Pflicht, dem Kunden die Mietgegenstände zu vermitteln.

 

§ 11 Schutzrechte, Kundendaten
 

(1) Nutzungsrechte jeder Art an der von der Agentur erstellten Konzepten, Entwürfen, Fotografien, Abbildungen, Texten, Plänen, Programmen, Skizzen oder sonstigen Unterlagen verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger schriftlicher Vereinbarung bei der Agentur. Vervielfältigungen und die Weitergabe sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Agentur zulässig.

(2) Die Agentur ist berechtigt Fotoaufnahmen sowie Videoaufnahmen der Veranstaltung selbst als auch während der Vorbereitung anzufertigen und diese zum Zwecke der Dokumentation sowie der Eigenwerbung und zu Referenzwecken zu verwenden und zu veröffentlichen.

(3) Alle der Agentur durch die Kunden überlassenen Daten werden vertraulich durch die Agentur behandelt und gegenüber Dritten nur zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages offen gelegt.

 

§12 Schlussbestimmungen
 

(1) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Agentur und dem Kunden nach Wahl der Agentur Hamm oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen die Agentur ist in diesen Fällen jedoch Hamm ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(2) Die Beziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.April 1980 (CISG) gilt nicht.

(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

 

§ 13 Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren

 

An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil.

 

Stand: 01.11.2021

 

 

 

 

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